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Allgemeine Geschäftsbedingungen der IMD GesmbH


IMD GmbH

Bedingungen für den Online-Zugriff auf die Grundstücksdatenbank und die Firmenbuchdatenbank der Republik Österreich sowie für den Zugang zu weiteren Datenbanken und e-Commerce-Anwendungen über Internet. Die Gesamtheit dieser Dienste wird als IMD-Online-Dienst bezeichnet.

Vertragspartner ist die IMD Informations-, Medien- und DatenverarbeitungsgesmbH, Schönbrunner Straße 5, 1040 Wien. Die Vertragsabwicklung erfolgt nach den Benutzungsbedingungen, den allgemeinen Geschäftsbedingungen und den jeweils gültigen Preislisten der IMD Informations-, Medien- und DatenverarbeitungsgesmbH. Es besteht keine Mindestvertragsdauer, dieser Vertrag ist jederzeit kündbar. Preise und Entgelte der IMD GesmbH zzgl. 20 % MWSt.

  1. Vertragsgegenstand: Der Teilnehmer erhält durch diese Vereinbarung das Recht, den IMD-Online-Dienst zu den hier angegebenen Bedingungen zu benützen.

  2. Verfügbarkeit: Der IMD-Online-Dienst wird werktags (ausgenommen Feiertag) von 8-18 Uhr betrieben. Diese Betriebszeiten werden als Kernbetriebszeit bezeichnet. Ausgenommen sind unaufschiebbare Problembehebungen sowie Einschränkungen, die sich durch Verkehrslage bzw. Betriebszustand von österreichischen oder internationalen Telekommunikationsverbindungen ergeben. Außerhalb der Kernbetriebszeit ist der IMD-Online-Dienst (z.B. wegen Wartungsarbeiten) nicht durchgehend erreichbar.

  3. Leistungserbringung: Die Leistungen des IMD-Online-Dienstes werden auf den Geräten von IMD erbracht. Für die Erreichbarkeit der Seite http://www.imd.at/ über Internet trägt der Teilnehmer auf eigene Kosten selbst Sorge. Verbindungsprobleme des Teilnehmers zu seinem Internet-Provider sowie zum IMD-Online-Dienst liegen nicht in der Zuständigkeit von IMD.

  4. Drittanbieter: Der Teilnehmer erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass bei der Abfrage von Daten, die von privaten Drittanbietern zur Verfügung gestellt werden, durch die erstmalige Durchführung einer solchen Datenabfrage ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Drittanbieter geschlossen wird. IMD fungiert in diesem Fall als Stellvertreter des Drittanbieters und schließt den Vertrag mit dem Teilnehmer im Namen und auf Rechnung des Drittanbieters.

  5. Zugangstechnik: Um den IMD-Online-Dienst erreichen zu können, müssen die Einrichtungen des Teilnehmers für die Dienste http und https geeignet sein und Session-Cookies akzeptieren. Alle für die Verwendung des IMD-Online-Dienstes seitens IMD bekannt gegebenen Domains inklusive aller Subdomains müssen von den Einrichtungen des Kunden aus erreichbar sein.

  6. Haftung: IMD haftet nicht für Ansprüche jedweder Art, die sich bei der Inanspruchnahme des IMD-Online-Dienstes aus allfälligen Störungen wie Verstümmelungen oder Auslassungen innerhalb der abgefragten Daten oder Verzögerungen, die während der Benützung auftreten können oder aus der Kündigung dieses Übereinkommens ergeben. IMD hat auf die Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und den Zeitpunkt der Zurverfügungstellung der Daten der Datenbanken, deren Zugänge durch den IMD-Online-Dienst ermöglicht werden, bzw. der für die im Rahmen des IMD-Online-Dienstes angebotenen Monitordienste notwendigen Daten seitens der jeweiligen Drittanbieter keinen Einfluss. IMD übernimmt daher keine Haftung für die durch den IMD-Online-Dienst ermöglichten Zugänge zu Datenbanken bzw. Monitordiensten, insbesondere nicht für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder den Zeitpunkt der Zurverfügungstellung der jeweiligen abgefragten bzw. erhaltenen Daten.

  7. Dauer, Kündigung: Dieses Übereinkommen kommt mit Bekanntgabe der Teilnehmerdaten für den IMD-Online-Dienst durch IMD zustande und gilt auf unbestimmte Zeit. Beide Vertragspartner haben das Recht, dieses Übereinkommen jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 10 Werktagen schriftlich zu kündigen. Die Teilnahme endet mit Kündigung oder mit der Einstellung des IMD-Online-Dienstes. Missbrauch durch den Teilnehmer berechtigt IMD zur sofortigen Beendigung des Übereinkommens. IMD ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn und sobald über den Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde bzw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckendem Vermögen nicht stattfindet, der Kunde gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt oder IMD im Zuge einer Bonitätsprüfung eine mangelnde Bonität des Kunden feststellt.

  8. Änderung dieses Übereinkommens: Die Bestimmungen dieses Übereinkommens können von IMD nur durch Versendung eines neuen Vertragstextes am Postweg oder durch Veröffentlichung im Internet ab Seite http://www.imd.at/ oder per eMail oder per Fax an den Teilnehmer abgeändert werden. Diese neuen Vertragsbestimmungen treten frühestens 30 Tage nach Veröffentlichung in Kraft.

  9. Entgelte: Die anfallenden Entgelte setzen sich zusammen aus Gebühren der Republik Österreich, Entgelten für allfällige weitere Datenbanknutzungen und e-Commerce-Anwendungen sowie eigenen Dienstleistungsanteilen der IMD (“Verrechnungsaufschläge”). Die Entgeltangaben von IMD bilden in der jeweils gültigen Fassung einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages. Diese Entgelte können von IMD jederzeit durch Versendung neuer Entgeltangaben am Postweg, per Fax, per eMail oder durch Veröffentlichung im Internet ab Seite http://www.imd.at/ geändert werden. Neue Entgelte treten frühestens 30 Tage nach Zusendung in Kraft.

  10. Kostenbekanntgabe: Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten einer Abfrage im Regelfall erst nach der Durchführung der Abfrage bekannt gegeben werden können. Der Entgeltanspruch entsteht bereits durch Absenden eines Auftrages an IMD.

  11. Zustimmungserklärung, Zugang von Erklärungen: Der Teilnehmer stimmt zu, dass IMD Informationen zum Systembetrieb, zur Abfragesoftware, zu neuen Produkten oder Dienstleistungen von IMD oder von Diensten der Rechtsinformatik oder E-Government an den Teilnehmer übermittelt. IMD ist berechtigt dem Teilnehmer jede Mitteilung (insbesondere auch Rechnungen, Mahnungen, Kündigungen) unter dem von ihm zuletzt bekannt gegebenen Namen an, nach Wahl von IMD, eine der von ihm zuletzt bekannt gegebenen Anschriften (insbes. Wohn-/ Firmensitz, Fax, e-Mail) zu übermitteln. Die Mitteilung gilt dem Teilnehmer - unter Einrechnung einer für die verwendete Kommunikationsart üblichen Versanddauer - auch dann als zugegangen, wenn die von IMD verwendete Anschrift oder der von IMD verwendete Name des Teilnehmers nicht mehr aktuell ist und der Teilnehmer die Änderung IMD nicht mitgeteilt hat.

  12. Rechnungslegung: Rechnungen, neue Entgeltangaben, Mahnungen etc. werden an die vom Teilnehmer bekannt gegebene Adresse zugestellt. Diese Rechnungen sind ohne Abzug und unverzüglich nach Erhalt zu zahlen. Wenn der Vertrag mit Modell A (Bankeinzug) abgeschlossen wurde: Sofern das vom Kunden angegebene Bankinstitut den Einzug nicht durchführt, wird die Verrechnung mittels Zahlschein nach Konditionen von Modell B (kein Bankeinzug) vorgenommen. Unabhängig vom vereinbarten Vertragsmodell gehen Bankspesen zu Lasten des Teilnehmers. IMD ist berechtigt bis zu einer Rechnungsendsumme von fünf Euro zzgl. MWSt für die Rechnungslegung unabhängig vom vereinbarten Vertragsmodell einen Pauschalbetrag von zwei Euro zzgl. MWSt pro Rechnung zu verrechnen. Die Rechnungslegung erfolgt seitens IMD auf elektronischem Weg. Gegen Kostenersatz laut der auf www.imd.at veröffentlichter Preisinformation erhalten Kunden, die keine Konsumenten sind, nach Anforderung Rechnungen auf postalischem Weg übermittelt.

  13. Zahlungsverzug: Bei nicht fristgerechter Entrichtung des Rechnungsbetrages können die Zugangsdaten sofort nach Ablauf der Zahlungsfrist gesperrt werden.

  14. Verzugszinsen, Mahngebühren: Bei Verzug werden 10 % Verzugszinsen pro Jahr in Rechnung gestellt. IMD stellt pro Mahnung 5 Euro zzgl. MWSt in Rechnung. Im Verzugsfall verpflichtet sich der Teilnehmer alle IMD aus einer Mahnung entstehenden Kosten und Spesen (insbesondere Inkassospesen) sowie gerichtliche und aussergerichtliche Anwaltskosten zu ersetzen.

  15. Datennutzung: Der Teilnehmer verpflichtet sich insbesondere auch die jeweils geltenden Geschäftsbedingungen der jeweiligen Datenbankinhaber bzw. Datenbankbetreiber zu beachten.

  16. Sicherheit: Der Zugang zum IMD-Online-Dienst wird durch individuelle Zugangsdaten des Teilnehmers geregelt. Diese bestehen aus Teilnehmerkennung und Passwort oder eines digitalen Zertifikates einer von IMD empfohlenen Zertifzierungsstelle in der Abfragesoftware des Teilnehmers oder einer Kombination dieser beiden Sicherungsmechanismen. Der Zeitpunkt der Einführung von Sicherungsmechanismen auf Basis digitaler Zertifikate wird von IMD gesondert mitgeteilt. Um missbräuchliche Verwendung von Zugangsmechanismen hintanzuhalten, verpflichtet sich der Teilnehmer, Zugangsdaten zum IMD-Online-Dienst geheim zu halten und sie Dritten nicht zukommen zu lassen.

  17. Missbrauch: Der Teilnehmer haftet für alle Schäden und Entgeltansprüche und jegliche Ansprüche Dritter, die IMD durch Missbrauch ihrer Einrichtungen oder der abgefragten Daten durch den Teilnehmer oder durch Dritte, die sich über die Einrichtungen oder Zugangsdaten des Teilnehmers Zugang verschaffen, entstehen oder gegen IMD gestellt werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Missbrauch durch Dritte zu unterbinden und jeden Verdacht auf Missbrauch durch Dritte unverzüglich an IMD zu melden.

  18. UseWare: Verwendet der Teilnehmer für die Nutzung des IMD-Online-Dienstes Software mit UseWare-Vergebührung und besteht eine UseWare-Inkasso-Vereinbarung zwischen IMD und dem Anbieter dieser Software, dann übernimmt IMD für den Softwareanbieter beim Teilnehmer das Inkasso dieser Entgelte. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass IMD dem Anbieter die Kundenstammdaten und die angefallenen Verrechnungssätze übermittelt.

  19. Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den Internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Wien. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Innere Stadt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen gelten vorrangig.