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Schreibweise der Straßenbezeichnungen

 

1. In Entsprechung der Regeln des DUDEN bzw. des österreichischen Wörterbuches gelten folgende Bestimmungen:

1.1. Das erste Wort eines Straßennamens wird großgeschrieben, ebenso alle zum Namen gehörenden Adjektive und Zahlwörter. z.B. Am Alten Lindenbaum oder An der Schanze
1.2. Straßennamen, die aus einem einfachen oder zusammengesetzten Substantiv (auch Namen) oder aus einem ungebeugten Adjektiv und einem für Straßennamen typischen Grundwort bestehen, werden in der Regel zusammengeschrieben. z.B. Brunnenweg oder Rathausg. oder Beethovenpl. oder Altmarkt oder Neumarkt.
1.3. Getrennt schreibt man dagegen, wenn der erste Bestandteil ein gebeugtes Adjektiv ist. z.B. Große Bleiche oder Langer Graben oder Neue Siedlung.
1.4. Getrennt schreibt man auch bei Ableitungen auf -er von Orts- und Ländernamen. z.B. Wiener Str. oder Kärntner Str. oder Schweizer Pl.
1.5. Bei Ortsnamen, Völker- oder Familiennamen die auf -er enden wird jedoch zusammengeschrieben. z.B. Weilerstr. oder Herderstr. oder Schillerpl. oder Römerpark.
1.6. Bindestriche (Durchkoppelung) setzt man, wenn die Bestimmung zum Grundwort aus mehreren Wörtern besteht. z.B. Albrecht-Dürer-Allee oder Kaiser-Friedrich-Str. oder St.-Blasien-Str. oder Prof.-Sauerbruch-Str. oder Dr.-Karl-Renner-Ring.

2. Prinzipiell ist mit Ausnahme von Titeln (Dr., Prof., etc.) und St., Str., G., und Pl. alles auszuschreiben. z.B.
an der
im Burgenland
bei

3. Bei gleichlautenden, aber getrennt liegenden Straßen innerhalb einer Gemeinde ist zur leichteren Unterscheidung der Ortschaftsname (Ortsbezeichnung gemäß dem Ortsverzeichnis des ÖSTAT) in Klammern gesetzt zusätzlich anzuführen. z.B.
Feldg. (Wolfpassing)
Feldg. (Zeiselmauer)
Hauptstr. (Kierling)
Hauptstr. (Weidling)
Hinweis: Bei Vereinigung von politischen Gemeinden ist der Name der bisherigen Gemeinde einzugeben.