1. In Entsprechung der Regeln des DUDEN bzw. des österreichischen Wörterbuches gelten folgende Bestimmungen: 1.1. Das erste Wort eines Straßennamens wird großgeschrieben,
ebenso alle zum Namen gehörenden Adjektive und Zahlwörter. z.B. Am
Alten Lindenbaum oder An der Schanze
1.2. Straßennamen, die aus einem einfachen oder zusammengesetzten
Substantiv (auch Namen) oder aus einem ungebeugten Adjektiv und einem für
Straßennamen typischen Grundwort bestehen, werden in der Regel
zusammengeschrieben. z.B. Brunnenweg oder Rathausg. oder
Beethovenpl. oder Altmarkt oder Neumarkt.
1.3. Getrennt schreibt man dagegen, wenn der erste Bestandteil ein gebeugtes
Adjektiv ist. z.B. Große Bleiche oder Langer Graben oder
Neue Siedlung.
1.4. Getrennt schreibt man auch bei Ableitungen auf -er von Orts- und
Ländernamen. z.B. Wiener Str. oder Kärntner Str. oder
Schweizer Pl.
1.5. Bei Ortsnamen, Völker- oder Familiennamen die auf -er enden wird
jedoch zusammengeschrieben. z.B. Weilerstr. oder Herderstr. oder
Schillerpl. oder Römerpark.
1.6. Bindestriche (Durchkoppelung) setzt man, wenn die Bestimmung zum Grundwort
aus mehreren Wörtern besteht. z.B. Albrecht-Dürer-Allee oder
Kaiser-Friedrich-Str. oder St.-Blasien-Str. oder
Prof.-Sauerbruch-Str. oder Dr.-Karl-Renner-Ring.
2. Prinzipiell ist mit Ausnahme von Titeln (Dr., Prof., etc.) und St., Str.,
G., und Pl. alles auszuschreiben. z.B.
an der
im Burgenland
bei
3. Bei gleichlautenden, aber getrennt liegenden Straßen innerhalb einer
Gemeinde ist zur leichteren Unterscheidung der Ortschaftsname (Ortsbezeichnung
gemäß dem Ortsverzeichnis des ÖSTAT) in Klammern gesetzt
zusätzlich anzuführen. z.B.
Feldg. (Wolfpassing)
Feldg. (Zeiselmauer)
Hauptstr. (Kierling)
Hauptstr. (Weidling)
Hinweis: Bei Vereinigung von politischen Gemeinden ist der Name der bisherigen
Gemeinde einzugeben. |