Das Bundesministerium für Finanzen hat gemeinsam mit dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (Grundstücksdatenbank) und
dem Bundesministerum für Justiz (Firmenbuch) festgelegt, dass die
Datenkosten ("Gerichtsgebühr" bzw. "Gebühr") für Grundbuch- und
Firmenbuchauszüge auf den Rechnungen der Verrechnungsstellen nicht von
der MWSt befreit sind.
Wie finde ich einen bestimmten Anteil bei einer Grundbucheinlage?
Dafür bestehen zwei Möglichkeiten: Entweder die laufende B-Blatt-Nummer oder der Name des Anteilseigners ist bekannt.
Wie kann man den Inhalt einer Grundbuch-Plombe einsehen?
Dazu ist es erst erforderlich, eine Grundbuch-Abfrage der betreffenden Einlage mit Beschränkung p (Plombe) vorzunehmen. Das Ergebnis kann in etwa so aussehen: