| Das Bundesministerium für Finanzen hat gemeinsam mit dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (Grundstücksdatenbank) und
dem Bundesministerum für Justiz (Firmenbuch) festgelegt, dass die
Datenkosten ("Gerichtsgebühr" bzw. "Gebühr") für Grundbuch- und
Firmenbuchauszüge auf den Rechnungen der Verrechnungsstellen nicht von
der MWSt befreit sind. |