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Kommunikation zwischen webERV-Teilnehmern

webERV-Direktzustellung (§112 ZPO / § 40 ASGG) ab 1.Juli 2008

BMJ, BRZ und alle beteiligten Informatikunternehmen haben sich Ende März darauf geeinigt, die webERV-Direktzustellung (u.a. §112 ZPO / ASGG 40) flächendeckend per 1.Juli 2008 in Betrieb zu nehmen. Ab diesem Zeitpunkt werden alle webERV-Teilnehmer anderen webERV-Teilnehmern über ihre webERV-Software direkte Mitteilungen und Dateien übermitteln können. Im Unterschied zu E-Mail ist dieser Übermittlungsverfahren zustellsicher und wird vom BMJ ausdrücklich unterstützt.

Bis zum Einführungstermin werden alle Hersteller von webERV-Software die erforderlichen Erweiterungen herstellen und an alle Kunden ausliefern. Damit ist sichergestellt, dass die Kommunikation bei allen Teilnehmern aktiv (Versand) und passiv (Empfang) funktioniert.