Übermittlung von Gleichschriften (§112 ZPO / § 40 ASGG / § 24 Abs. 1 AußStrG)
Per 1. Juli geht ist im webERV die neue Funktionalität Teilnehmer-Direktzustellung (TLNDZ) in Betrieb gegangen. Damit wird es möglich, Gleichschriften nach den Vorgaben des §112 ZPO / § 40 ASGG an andere Rechtsanwälte zu versenden. Darüber hinaus können webERV-Teilnehmer anderen webERV-Teilnehmern Nachrichten und angehängte pdf-Dateien senden. Dies empfiehlt sich besonders bei Zusammenarbeit von Rechtsanwaltskanzleien, da die Sicherheitsaspekte des webERV weit besser als jene von E-Mail sind.
Kosten: IMD verrechnet für Sendungen der Teilnehmer-Direktzustellung 30 Cent pro Sendung. Bei Verwendung von Useware-Programmen fallen zusätzlich Useware-Entgelte lt. Preisblatt des Softwareherstellers an.
Software: Zum Versand von Sendungen der Teilnehmer-Direktzustellung ist jedenfalls ein Update ihrer webERV-Software erforderlich. Bei einigen Softwareanbietern ist auch für den Empfang von Sendungen der Sendungen der Teilnehmer-Direktzustellung ein Update erforderlich. Wir empfehlen daher allen webERV-Kunden angebotene Updates ihrer Softwarehersteller zu installieren.
Für Fragen stehen wir wie immer gerne zu Ihrer Verfügung!
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