GrundbuchERV flächendeckend in Betrieb Seit dem 15. Juni 2009 sind alle Bezirksgerichte in der Lage, über den webERV Grundbuchgesuche zu erhalten und zu verarbeiten. Sollten Sie von Rechtspflegern darauf angesprochen werden, Grundbuchgesuche konventionell (am Postweg) zu senden, so informieren Sie uns bitte.
Übermittlungen von pdf-Dateien sind bei Grundbuchgesuchen derzeit noch nicht möglich. Urkunden können derzeit ausschließlich nur über Archivium oder Cyberdoc bei Gericht vorgelegt werden. Rangordnungsbeschlüsse sind bis auf weiteres im Original vorzulegen.
Die Nutzungspflicht tritt für Rechtsanwälte und Notare mit 1. November in Kraft.
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