GrundbuchERV: Termin der verbindlichen Nutzung verschoben Das Justizministerium hat die ERV-Verordnung (BGBl. II Nr. 82/2009) novelliert. Die Novelle besteht nur aus einem Satz „Für Eingaben in Grundbuchverfahren liegen die technischen Möglichkeiten ab 1. November 2009 vor.“
Dies Konsequenz dieser Novelle ist, dass die Nutzungspflicht des GrunduchERV für Rechtsanwälte und Notare erst ab dem 1. November 2009 besteht. Da derzeit schon einige Bezirksgerichte Beschlüsse in Grundbuchsachen über den ERV ausfertigen, empfehlen wir dennoch dringend, in Ihrer ERV-Software (medixPro, R/Win, JurXPert, PowerAnwalt) ein Update einzuspielen, das den Empfang von Grundbuchbeschlüssen sicher stellt. Andernfalls ist es denkbar, dass Rückverkehr in Grundbuchsachen nicht korrekt verarbeitet wird.
|