Novelle der Verordnung "Elektronischer Rechtsverkehr" Ende Oktober 2009 ist eine Novelle der Verordnung Elektronischer Rechtsverkehr in Kraft getreten. Wichtigste Änderung ist eine Klarstellung zur Urkundenarchivierung. Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen zusammen archiviert worden. Alle anderen Urkunden sind separat zu archivieren. Eine weiterer Aspekt der Novelle ist die pflichtweise Verwendung des jeweils von der Justiz vorgesehenen Begehrenstyps. Ausgenommen davon sind Grundbuchgesuche zu mehr als zehn Wohnungseigentumsobjekten. Diese dürfen verbal als Sonstiges Begehren kommuniziert werden. Beachten Sie bitte, dass für Rechtsanwälte und Notare die Verwendungspflicht des ERV in Grundbuchsachen in Kraft ist (seit 1. November 2009). Link zur Novelle
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