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Neue Begehrenstypen, neue Möglichkeiten

Erweiterungen des GrundbuchERV ab 1. Dezember

Im Grundbuch-ERV werden mit 1.12.2009 eine Reihe von Änderungen wirksam, unter anderem:

  • Neuer Begehrenstyp "Grundstücksveränderungen" (für Ab- und Zuschreibungen) verfügbar
  • Eigentumsrecht: Neuer Subtyp "Änderung" (vorläufig nur für Anteilsabtrennung)
  • Löschungen: Weitgehende Umstrukturierungen. Es kann in Hinkunft nur noch eine Eintragung pro Begehren gelöscht werden
  • Pfandrecht/Simultanhaftung: In der Registerkarte "Bestehende Simultanhaftung" können beliebig viele Pfandrechtseinträge angegeben werden (bisher nur einer)
  • Sonstiges Begehren: Neuer Subtyp "Neue Einlage anlegen".
  • Eintragungsgebühren: Zusätzliche Auswahlmöglichkeiten "Gebührenbefreiung", "Selbstberechnung", "Kostenbescheid" (je nach Art des Begehrens)
  • Es können auch PDF-Anhänge in einen Antrag inkludiert werden. Zulässig ist dies allerdings ausschließlich für Urkunden mit digitaler Signatur einer Behörde.
ERV-Anwender, die Grundbuch-Sachen transportieren, müssen unbedingt ein Update ihrer Software vornehmen. Wenden Sie sich dazu bitte an ihren Softwarehersteller.