Die Elektronische Akteneinsicht bietet die Möglichkeit der Einsicht in Geschäftsregister und Verfahrensdaten für Parteienvertreter sowie für Gerichtskommissäre in Verlassenschaftssachen, ausdrücklich aber nur in jenen Fällen, wo Parteienvertreter bzw. Gerichtskommissäre mit ihrem Anschriftencode im Fall eingetragen sind.