Exekutionstitel über ERV senden, Geburtsdatum des Verpflichteten erhalten
IMD bietet in Kooperation mit der Marktgemeinde Guntramsdorf ein Service zur bundesweiten Geburtsdatenbeauskunftung über ERV nach Maßgabe der Regelungen von §294a (3) EO an. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden intensiv abgeklärt, u.a. beim Innenministerium, der Finanzprokuratur sowie mit dem IT-Arbeitskreis der Rechtsanwaltskammern.
Unsere Kunden erhalten die Auskunft im ERV als Teilnehmerdirektzustellung (TLDZ). Wenn die ERV-Software des Kunden diese Funktion unterstützt, finden Sie das Geburtsdatum automatisch im Personendatensatz der verpflichteten Person (z.B. im Akt) automatisch eingetragen. Dieses kann danach automatisch ohne neuerliches Eintippen für Exekutionsanträge verwendet werden.
Hintergrund zum Ablauf: Um zu vermeiden, dass eine Bundesgebühr nach Gebührengesetz eingehoben wird, werden die Geburtsdatenfragen unserer Kunden von uns ausgedruckt und durch unsere Mitarbeiter MÜNDLICH beim Gemeindeamt vorgetragen. Die Beauskunftung durch die Gemeinde erfolgt ebenso MÜNDLICH und wird nur danach durch uns per ERV übermittelt.
Bitte beachten Sie, dass auch Negativauskünfte erfolgen können. Positivauskünfte erfolgen nur, wenn die Meldebehörde die im Exekutionstitel ersichtlichen Daten der betreffenden Person im Zentralen Melderegister zweifelsfrei und eindeutig bestimmen kann. Die Quote der Negativauskünfte beträgt zwischen 15 und 20 %.
Ein Kundenverhältnis mit IMD ist nicht Bedingung, wohl aber das Vorhandensein eines aktiven ERV-Anschriftcodes. Aktiv bedeutet, dass der betreffende ERV-Anschriftcode in der Lage sein muss, Zustellungen zu empfangen.
Die Konditionen: Wir verrechnen für eine erteilte Auskunft mit Geburtsdatum 7,50 EUR. Für Negativauskünfte fallen 4,00 EUR an. Preise zzgl. 20 % Umsatzsteuer. Verrechnungsauslösend ist die Einreihung der Auskunft in den Empfangsbereich des ERV-Teilnehmers, unabhängig davon, ob sie dort behoben wird. Hinweis: Wenn sie sich selbst per Fax oder E-Mail wegen einer Geburtsdatenanfrage an eine Meldebehörde wenden, fallen 14,30 EUR Antragsgebühr (nach Gebührengesetz) an.
Ablauf und Bedingungen: Übermitteln Sie uns den Exekutionstitel als pdf-Datei vorzugsweise als Teilnehmerdirektzustellung (TLDZ) an den ERV-Anschriftcode Z410171. Sofern Ihre Software diese Möglichkeit nicht anbietet, senden Sie das pdf per Mail an oder einen Ausdruck per Fax an 02236 / 537 59. Ein Schreiben mit Ersuchen oder Erklärungen ist nicht erforderlich. Die Beauskunftung erfolgt ausschließlich im Wege des ERV.
Die MÜNDLICHE Vorlage vermeidet Antragsgebühren von 14,30 EUR nach Gebührengesetz (manche Gemeinden heben für Anfragen nach §294a (3) EO noch zusätzliche ZMR-Entgelte ein).
Unser Gemeindeamt akzeptiert inländische Exekutionstitel lt. EO sowie auch Titel deutscher Gerichte
Beauskunftet werden nur Geburtsdaten von Verpflichteten mit österreichischer Meldeadresse
Beauskunftet werden nach Rechtsauskunft des Innenministeriums auch Geburtsdaten von Verpflichteten, gegen die Meldesperren bestehen
Nicht beauskunftet (Negativauskünfte) werden Geburtsdaten von Verpflichteten, die im ZMR nicht eindeutig bestimmbar sind.
Ein Kundenverhältnis mit IMD ist nicht Bedingung. Nichtkunden von IMD werden für die Rechnungslegung dieser Leistung automatisch als IMD-Kunden angelegt und gelten fortan als solche. Eine Grundgebühr wird nicht eingehoben.
IMD legt bei IMD eingegangene Exekutionstitel des Auftraggebers der Marktgemeinde Guntramsdorf üblicherweise binnen einem Werktag nach Eingang zur Beauskunftung vor. IMD erhält Beauskunftungen üblicherweise innerhalb eines Werktages nach Vorlage bei der Marktgemeinde Guntramsdorf.
Rückübermittlungen an den Auftraggeber finden üblicherweise binnen drei Stunden nach Beauskunftung durch die Marktgemeinde Guntramsdorf statt.
IMD bemüht sich um rasche Abläufe, kann aber weder für den vorgenannten Vorlagezeitraum noch für den Beauskunftungszeitraum oder die Rückübermittlung Haftungen übernehmen.
IMD hat weder auf die Güte noch auf den Inhalt der Beauskunftung Einfluß. Beauskunftungen finden ausschließlich im Rahmen von §294a (3) EO statt, die Marktgemeinde Guntramsdorf ist für die Auslegung dieser Bestimmung zuständig.
Mit folgenden ERV- bzw. Rechtsanwaltsprogrammen ist die Übermittlung von Exekutionstiteln an IMD möglich:
medixPro (automatisiert, inklusive Strukturdaten)
Paragraph-Software (automatisiert als TLDZ)
PowerAnwalt
R/WIN TLDZ an Z410171
Advokat TLDZ an Z410171
JurXPert TLDZ an Z410171 (strukturierte Übermittlung in Vorbereitung)
Quellenangabe: §294a (3) EO Die Meldebehörden haben Personen, die ihnen eine Ausfertigung eines Exekutionstitels oder eine Ablichtung hievon vorlegen, aus dem Melderegister Auskunft über das Geburtsdatum des im Exekutionstitel genannten Schuldners zu erteilen.