| Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen werden.
Über diese Seite haben Sie die Möglichkeit per Internet Abfragen in der Grundstücksdatenbank des Bundesrechenzentrums vorzunehmen.
Abfrage Rechtliche Grundlagen
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