Die Medix Informatik GesmbH ist Marktführer bei Software für Grundbuch Firmenbuch, DKM, Gewerberegister, und ZMR.

webERV
des Bundesministeriums für Justiz


Fragen und Antworten

Fragen Antworten
Was ist der webERV?

Die Justiz hat das bisherige ERV-System durch ein völlig neues neues System ersetzt.
Der neue ERV läuft über Internet - daher webERV - die bisherige Notwendigkeit separater ERV-Modems (oder ISDN-Karten) kann entfallen. Erstmals können auch vorhandene Internetverbindungen (z.B. ADSL, Kabelmodem) für den ERV genützt werden.

Worum handelt es sich
beim webERV überhaupt?

Der webERV (internetbasierte elektronische Rechtsverkehr der Justiz) ist ein System zur elektronischen Kommunikation mit Gerichten.
Jedermann kann gegen vorherige Anmeldung dieses System zur Übermittlung von Klagen, Exekutionsanträgen etc. nutzen. Für Rechtsanwälte und Notare ist die Verwendung dieses Systems meist verpflichtend (Ausnahmebestimmungen siehe BGBl.
II Nr 130/2007) Über den webERV stellen Gerichte auch Beschlüsse und Ladungen an webERV-Teilnehmer zu.

lche PCs eigenen
sich für den webERV?
Grundsätzlich jeder PC, der unter Windows 2000, Windows XP oder Windows Vista läuft.
Ältere Windows-Versionen werden nicht empfohlen. Zeitgemäße Apple-Computer können mit geeigneter Software ebenfalls verwendet werden.

Wie steht es um die
Sicherheit wenn der
Datenverkehr über
das Internet läuft?

Diesem Aspekt haben ÖRAK und Justizministerium bei der Konzeption des webERV größte Bedeutung beigemessen. Der Datenverkehr verläuft vom Anwalt bis zum Bundesrechenzentrum verschlüsselt. Der Zugang zum System erfolgt nicht über Teilnehmername/Passwort, sondern über digitale Zertifikate, die ausschließlich auf den Kunden (Anwalt) ausgestellt sind. Damit ist sichergestellt, dass der ERV-Datenverkehr von Dritten nicht "abgehört", verfälscht oder initiiert werden kann.

Was ändert sich für
mich in technisch-/
organisatorischer
Hinsicht?
Im webERV gibt es nunmehr mehrere Übermittlungsstellen (bisher nur Telekom Austria), darunter auch IMD. Wer am webERV teilnehmen will, muss daher mit (mindestens) einer Übermittlungsstelle in ein Übermittlungsstellen-Vertragsverhältnis treten – auch wenn man sich mit dem betreffenden Unternehmen bereits in einem Vertragsverhältnis befunden hat.

Wie sind die Konditionen?
Die Konditionen der Übermittlungsstelle IMD liegen unter den bisherigen Konditionen der Telekom Austria liegen. Siehe dazu das Konditionenblatt von IMD.

Was ist beim webERV
noch neu?
Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen können künftig auch (gescannte) Beilagen (als pdf) mitgesandt werden. Damit können auch Rechtssachen über den ERV eingebracht werden, deren Einbringung bisher nur am konventionellen Weg möglich war. Weiters können und müssen Firmenbuchsachen über den webERV eingebracht werden.
Außerdem bietet der webERV bessere Formatierungsmöglichkeiten im Vorbringen, u.a. Wahl von Schriftart, Schriftgröße, Unterstreichungen, Fett- und Kursivdarstellung.

Welche Fristen sind
zu beachten?
Seit 1.7.2007 gilt für Anwälte die gesetzliche Verpflichtung (§89c (5) GOG, i.d. F. nach Novelle durch das BRÄG 2005), dass alle Rechtssachen, die über den ERV gesendet werden können, auch über diesen gesendet werden müssen.
Dies hat zur Folge, dass Anwälte bis zu diesem Stichtag auf den webERV umstellen müssen, sofern sie Rechtssachen an Gerichte senden, die nicht mit dem alten ERV einbringbar waren (z.B. Firmenbuchsachen, Rechtssachen mit Beilagen, ...). Hinsichtlich Ausnahmebestimmungen siehe BGBl. II Nr 130/2007.

Welche Schritte sind
zu ergreifen?
Die Anmeldung zum webERV bei IMD kann mit einem speziellen Anmeldeformular erfolgen. Dies ist auch für jene Kunden erforderlich, die schon bisher mit IMD in einem anderen Vertragsverhältnis standen.

IMD kümmert sich auch um die Ausstellung eines digitalen Zertifikates. Das von IMD ausgestellte Zertifikat esignature light ist vom Präsidentenrat des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages für Rechtsanwälte ausdrücklich zugelassen.

Was ist hinsichtlich
der Inbetriebnahme
noch zu beachten?
Klären Sie, welche ERV-Software Sie künftig für den webERV einsetzen wollen. Über IMD können Sie die Softwareprodukte medixPro, R/Win JurXPert und PowerAnwalt nutzen. Bilanzübermittler können zudem BMD NTCS verwenden.
Wer stellt unsere
Kanzlei um?
IMD leistet die erforderlichen administrativen Schritte. Wir empfehlen, die eigentlichen Installationsarbeiten von Ihrer IT-Betreuungsfirma vornehmen zu lassen.

Gelten für Rechtsanwälte
Tarifänderungen?
Ja, siehe § 23a RATG: Werden in Grundbuch- und Firmenbuchsachen sämtliche Urkunden (...) im elektronischen Rechtsverkehr übermittelt, so gebührt dem Rechtsanwalt dafür neben der Erhöhung von EUR 3,20 für die Einbringung im ERV, eine weitere Erhöhung der Entlohnung in Höhe von EUR 7,--

Was sollte vordringlich
erledigt werden?
Jeder Anwalt, der in Firmenbuch- oder Grundbuchsachen tätig ist, sollte unbedingt so früh wie irgend möglich seinen neuen Anwaltsausweis bei der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer abholen (Terminvereinbarung erforderlich). Weiters wird empfohlen, so früh wie irgend möglich einen geeigneten Chipkartenleser zu erwerben und von Experten in Betrieb nehmen zu lassen. Die Inbetriebnahme von Chipkartenlesern ist technisch schwierig und sollte rechtzeitig getestet werden. Es ist auch ein geeigneter Scanner anzuschaffen. Die Firma Archivium wird eine Liste von definitiv geeigneten Scannern veröffentlichen, es kann aber mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass handelsübliche Scanner mit Twain-Schnittstelle für das Archivium-System geeignet sind, sofern sie gescannte Dateien im TIF-Format liefern.
Anwaltsausweis, Chipkartenleser und Scanner sind Voraussetzung für die gesetzlich verpflichtende Teilnahme beim Urkundenarchiv der Anwaltschaft. Details: www.archivium.at

Was ist das Urkunden-
archiv der Anwaltschaft?
Die Firma Archivium betreibt im Auftrag der Rechtsanwaltskammern das Urkundenarchiv der Anwaltschaft. Seit 1. Juli 2007 müssen Urkunden in Firmenbuchverfahren elektronisch bei Gericht vorgelegt werden. Jede von einem Anwalt ins Archivium-System eingestellte Urkunde erhält den Urkundenidentbegriff (Dokumentennummer). In Firmenbuchsachen werden mittels webERV innerhalb eines Antrages nicht die Urkunden selbst, sondern die Urkundenidentbegriffe (Urkundennummern) übertragen. Die Gerichte können die Urkunde direkt elektronisch einsehen und nach Bearbeitung in die Urkundensammlung der Gerichte übernehmen. Details: www.archivium.at

Können auch Mitarbeiter
von Rechtsanwälten das
Archivium-System nützen?
Ja. Der Anwalt kann für seine Mitarbeiter Kennungen (Username / Passwort) in der Archivium-Software einrichten. Mit diesen Kennungen ist es aber nicht möglich, bereits gespeicherte Urkunden zu laden bzw. zu sehen.

Wenn die Mitarbeiter geeignete Chipkarten besitzen, kann sie ein Rechtsanwalt autorisieren, bestimmte (nicht aber alle) Archivium-Funktionen zu nutzen. Laden (sehen) von Urkunden ist mit derartigen Chipkarten möglich.

Geeignet sind neuere Bankomat-(Maestro)-Karten (sofern sie auf der Rückseite den Schriftzug a.sign Premium aufweisen) oder separate a.sign-Premium-Karten. In jedem Fall muss der betreffende Mitarbeiter eine Zertifizierungsstelle der Firma A-Trust aufsuchen. Details: www.a-trust.at

Was ist für das Archivium-
System noch erforderlich?
Sie benötigen die Archivium-Software. Diese kann von www.archivium.at kostenlos bezogen werden.
Muss für die Archivium-
Nutzung ein sogenannter
sicherer Viewer
(secure Viewer)
angekauft werden?
Nein. Alle erforderlichen Softwarekomponenten liefert Archivium.
Wie verhält es sich mit
den Archivium-Kosten?
Es wird vorgeschlagen, diese als Barauslagen dem Klienten in Rechnung zu stellen. Die Tarife wurden vom ÖRAK im April 2007 festgelegt und über Medien der Anwaltschaft publiziert (Speichergebühr für 7 Jahre beträgt 7 Euro zzgl. Verrechnungsstellenaufschlag zzgl. ges. USt.).

Wie finde ich einen
geeigneten Karten-
leser für den neuen
Anwaltsausweis?
auf der Website der Fa. A-Trust: www.a-trust.at , siehe dazu insbes. Seite 4 auf http://www.a-trust.at/docs/Verfahren/a-sign-premium/Sec_Verfahren.pdf
Wie ist die
Sachlage hinsichtlich
Grundbuchverfahren?

Stellungnahme von RA Dr. Wolfgang Heufler (ÖRAK/Archivium):

Ab 1.7.2007 können Grundbuchssachen in der Form eingebracht werden, dass nur noch das Gesuch selbst in Papierform erstellt wird und an das Grundbuchsgericht übermittelt wird, wobei im Gesuch die Urkundenidentbegriffe sämtlicher Beilagen anzugeben sind, um dem Rechtspfleger die Abholung dieser Urkunden aus Archivium oder Cyberdoc zu ermöglichen.
Dadurch entfällt in den Kanzleien der Kopieraufwand der bisher entstand, nämlich sämtlich Kopien von den Originalurkunden herzustellen und dem Gesuch beides - Orginale und Kopien für die Urkundensammlung - beizulegen.

Seit März 2009 läuft ein Pilotbetrieb des GrundbuchERV mit ausgesuchten Gerichten. Ab 1. November 2009 wird der GrundbuchERV für Rechtsanwälte und Notare  verpflichtend sein.

Sind Urkunden im
Archivium für
Dritte einsehbar?
Im Regelfall nicht. Jeder Anwalt kann aber für "seine" Urkunden Lesefreigaben schalten, sinnvollerweise für die Justiz, wenn die betreffende Urkunde einem Gericht vorgelegt wird. Weitere Freigaben sind für Mandanten, andere Rechtsanwälte oder Notare möglich.
Achtung: Auch für die Mitarbeiter des Anwaltes sind - wenn gewünscht - Lesefreigaben erforderlich - pro Urkunde, pro Mitarbeiter, aber nicht pauschal (Information Mag. Markus Schaffhauser, Archivium, 13.3.2007)

Wie kann ich (gescannte)
Dokumente für Archivium
in TIF umwandeln?
Wenn Dokumente in anderen Bildformaten als TIF vorliegen, können Sie besonders gut mit IrfanView in TIF umgewandelt werden. IrfanView kann unter http://www.irfanview.com/ geladen werden, wir empfehlen die deutschsprachige Version zu installieren. Die Software ist für Privatnutzung kostenlos, für nichtprivate Nutzung fällt ein Lizensierungsbeitrag 10 Euro an.

Wie kann ich mehrseitige
TIF-Dateien erzeugen?
Wenn das ihre Scannersoftware nicht erlaubt, ist dies auch mit IrfanView möglich. Sie finden diese Möglichkeit in Irfanview unter [Ansicht] -> [Mehrseitige Bilder] -> [MultiPage TIF erzeugen...] (in der englischen Version finden Sie diesen Punkt unter [View] -> [Multipage Images] -> [Create MultiPage TIF ...] )

Können Beschlagwortungen
von Urkunden noch
geändert werden, nachdem
die Urkunde ins Archivium-
System gespeichert wurde?
Ja
Können Mitarbeiter von
Rechtsanwälten die
Archivium-Software bedienen
oder ist das nur für
Anwälte möglich?
Bedienung ist mit Username/Passwort (vergeben vom Anwalt selbst) möglich. Auf diese Weise sind für Mitarbeiter administrative Handlungen möglich, nicht aber das Laden bereits gespeicherter, signierter Urkunden. Mitarbeiter mit einer aktivierten A-Trust-Premium-Chipkarte können nach separater Autorisierung durch den Anwalt auch gespeicherte signierte Urkunden laden.

Mit welcher Software kann
ich pdf-Dateien herstellen
um Beilagen im webERV
übermitteln zu können?
Die gängigste Software ist der Adobe Writer (im Softwarehandel erhältlich). Eine kostenlose Alternative ist CutePDF (http://www.cutepdf.com/).
Wie kann ich den
Basiszinssatz ermitteln?
Der Basiszinssatz ist im webERV nicht zu ermitteln. Es wird im webERV nicht die Höhe des Basiszinssatz zu übermitteln, sondern nur der Umstand, dass dieser angewandt wird. Sollte es aus anderen Gründen interessant sein, die Höhe des Basiszinssatzes zu kennen, kann dieser auf einer Website der Nationalbank (Link) nachgeschlagen werden.

Wenn ich pdf-Dateien in
meine webERV-Software
hineinziehe wird mir
gemeldet dass diese eine
falsche Version aufweisen.
Was kann ich tun?
Das Bundesrechenzentrum akzeptiert pdf-Dateien nur in bestimmten pdf-Dateiversionen (maximal Version 1.4). Mit CutePDF werden automatisch Dateien in der korrekten Version erzeugt.
Im Adobe Acrobat Writer gibt es die Funktion Datei -> Dateigröße verringern. Bei Wahl von Adobe Acrobat 4 und Adobe Acrobat 5 entstehen pdf-Dateien, die für den webERV geeignet sind.