| Fragen | Antworten
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Was ist der webERV? | Die Justiz hat das bisherige ERV-System durch ein völlig neues neues System ersetzt.
Der neue ERV läuft über Internet - daher webERV - die bisherige
Notwendigkeit separater ERV-Modems (oder ISDN-Karten) kann entfallen.
Erstmals können auch vorhandene Internetverbindungen (z.B. ADSL,
Kabelmodem) für den ERV genützt werden. |
Worum handelt es sich beim webERV überhaupt? | Der
webERV (internetbasierte elektronische Rechtsverkehr der Justiz) ist
ein System zur elektronischen Kommunikation mit Gerichten.
Jedermann kann gegen vorherige Anmeldung dieses System zur Übermittlung
von Klagen, Exekutionsanträgen etc. nutzen. Für Rechtsanwälte und
Notare ist die Verwendung dieses Systems meist verpflichtend
(Ausnahmebestimmungen siehe BGBl.
II Nr 130/2007) Über den webERV stellen Gerichte auch Beschlüsse und Ladungen an webERV-Teilnehmer zu. |
lche PCs eigenen sich für den webERV? | Grundsätzlich jeder PC, der unter Windows 2000, Windows XP oder Windows Vista läuft.
Ältere Windows-Versionen werden nicht empfohlen. Zeitgemäße
Apple-Computer können mit geeigneter Software ebenfalls verwendet
werden.
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Wie steht es um die Sicherheit wenn der Datenverkehr über das Internet läuft? | Diesem
Aspekt haben ÖRAK und Justizministerium bei der Konzeption des webERV
größte Bedeutung beigemessen. Der Datenverkehr verläuft vom Anwalt bis
zum Bundesrechenzentrum verschlüsselt. Der Zugang zum System erfolgt
nicht über Teilnehmername/Passwort, sondern über digitale Zertifikate,
die ausschließlich auf den Kunden (Anwalt) ausgestellt sind. Damit ist
sichergestellt, dass der ERV-Datenverkehr von Dritten nicht "abgehört",
verfälscht oder initiiert werden kann. |
Was ändert sich für mich in technisch-/ organisatorischer Hinsicht? |
Im webERV gibt es nunmehr mehrere Übermittlungsstellen (bisher nur
Telekom Austria), darunter auch IMD. Wer am webERV teilnehmen will,
muss daher mit (mindestens) einer Übermittlungsstelle in ein
Übermittlungsstellen-Vertragsverhältnis treten – auch wenn man sich mit
dem betreffenden Unternehmen bereits in einem Vertragsverhältnis
befunden hat.
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Wie sind die Konditionen? | Die Konditionen der Übermittlungsstelle IMD liegen unter den bisherigen Konditionen der Telekom Austria liegen. Siehe dazu das Konditionenblatt von IMD.
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Was ist beim webERV noch neu? | Aufgrund
neuer gesetzlicher Regelungen können künftig auch (gescannte) Beilagen
(als pdf) mitgesandt werden. Damit können auch Rechtssachen über den
ERV eingebracht werden, deren Einbringung bisher nur am konventionellen
Weg möglich war. Weiters können und müssen Firmenbuchsachen über den
webERV eingebracht werden.
Außerdem bietet der webERV bessere Formatierungsmöglichkeiten im
Vorbringen, u.a. Wahl von Schriftart, Schriftgröße, Unterstreichungen,
Fett- und Kursivdarstellung.
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Welche Fristen sind zu beachten? | Seit
1.7.2007 gilt für Anwälte die gesetzliche Verpflichtung (§89c (5) GOG,
i.d. F. nach Novelle durch das BRÄG 2005), dass alle Rechtssachen, die
über den ERV gesendet werden können, auch über diesen gesendet werden
müssen.
Dies hat zur Folge, dass Anwälte bis zu diesem Stichtag auf den webERV
umstellen müssen, sofern sie Rechtssachen an Gerichte senden, die nicht
mit dem alten ERV einbringbar waren (z.B. Firmenbuchsachen,
Rechtssachen mit Beilagen, ...). Hinsichtlich Ausnahmebestimmungen
siehe BGBl. II Nr 130/2007.
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Welche Schritte sind zu ergreifen? | Die Anmeldung zum webERV bei IMD kann mit einem speziellen Anmeldeformular erfolgen. Dies ist auch für jene Kunden erforderlich, die schon bisher mit IMD in einem anderen Vertragsverhältnis standen.
IMD
kümmert sich auch um die Ausstellung eines digitalen Zertifikates. Das
von IMD ausgestellte Zertifikat esignature light ist vom Präsidentenrat
des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages für Rechtsanwälte
ausdrücklich zugelassen.
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Was ist hinsichtlich der Inbetriebnahme noch zu beachten? | Klären
Sie, welche ERV-Software Sie künftig für den webERV einsetzen wollen.
Über IMD können Sie die Softwareprodukte medixPro, R/Win JurXPert und PowerAnwalt nutzen. Bilanzübermittler können zudem BMD NTCS verwenden. |
Wer stellt unsere Kanzlei um? | IMD
leistet die erforderlichen administrativen Schritte. Wir empfehlen, die
eigentlichen Installationsarbeiten von Ihrer IT-Betreuungsfirma
vornehmen zu lassen.
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Gelten für Rechtsanwälte Tarifänderungen? | Ja,
siehe § 23a RATG: Werden in Grundbuch- und Firmenbuchsachen sämtliche
Urkunden (...) im elektronischen Rechtsverkehr übermittelt, so gebührt
dem Rechtsanwalt dafür neben der Erhöhung von EUR 3,20 für die
Einbringung im ERV, eine weitere Erhöhung der Entlohnung in Höhe von
EUR 7,--
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Was sollte vordringlich erledigt werden? | Jeder Anwalt, der in Firmenbuch- oder Grundbuchsachen tätig ist, sollte unbedingt so früh wie irgend möglich
seinen neuen Anwaltsausweis bei der örtlich zuständigen
Rechtsanwaltskammer abholen (Terminvereinbarung erforderlich). Weiters
wird empfohlen, so früh wie irgend möglich einen geeigneten
Chipkartenleser zu erwerben und von Experten in Betrieb nehmen zu
lassen. Die Inbetriebnahme von Chipkartenlesern ist technisch schwierig
und sollte rechtzeitig getestet werden. Es ist auch ein geeigneter
Scanner anzuschaffen. Die Firma Archivium wird eine Liste von definitiv
geeigneten Scannern veröffentlichen, es kann aber mit großer
Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass handelsübliche
Scanner mit Twain-Schnittstelle für das Archivium-System geeignet sind,
sofern sie gescannte Dateien im TIF-Format liefern.
Anwaltsausweis, Chipkartenleser und Scanner sind Voraussetzung für die
gesetzlich verpflichtende Teilnahme beim Urkundenarchiv der
Anwaltschaft. Details: www.archivium.at
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Was ist das Urkunden- archiv der Anwaltschaft? | Die
Firma Archivium betreibt im Auftrag der Rechtsanwaltskammern das
Urkundenarchiv der Anwaltschaft. Seit 1. Juli 2007 müssen Urkunden in
Firmenbuchverfahren elektronisch bei Gericht vorgelegt werden. Jede von
einem Anwalt ins Archivium-System eingestellte Urkunde erhält den
Urkundenidentbegriff (Dokumentennummer). In Firmenbuchsachen werden
mittels webERV innerhalb eines Antrages nicht die Urkunden selbst,
sondern die Urkundenidentbegriffe (Urkundennummern) übertragen. Die
Gerichte können die Urkunde direkt elektronisch einsehen und nach
Bearbeitung in die Urkundensammlung der Gerichte übernehmen. Details: www.archivium.at
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Können auch Mitarbeiter von Rechtsanwälten das Archivium-System nützen? | Ja.
Der Anwalt kann für seine Mitarbeiter Kennungen (Username / Passwort)
in der Archivium-Software einrichten. Mit diesen Kennungen ist es aber
nicht möglich, bereits gespeicherte Urkunden zu laden bzw. zu sehen.
Wenn die Mitarbeiter geeignete Chipkarten besitzen, kann sie ein
Rechtsanwalt autorisieren, bestimmte (nicht aber alle)
Archivium-Funktionen zu nutzen. Laden (sehen) von Urkunden ist mit
derartigen Chipkarten möglich.
Geeignet sind neuere Bankomat-(Maestro)-Karten (sofern sie auf der
Rückseite den Schriftzug a.sign Premium aufweisen) oder separate
a.sign-Premium-Karten. In jedem Fall muss der betreffende Mitarbeiter
eine Zertifizierungsstelle der Firma A-Trust aufsuchen. Details: www.a-trust.at
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Was ist für das Archivium- System noch erforderlich? | Sie benötigen die Archivium-Software. Diese kann von www.archivium.at kostenlos bezogen werden. |
Muss für die Archivium- Nutzung ein sogenannter sicherer Viewer (secure Viewer) angekauft werden? | Nein. Alle erforderlichen Softwarekomponenten liefert Archivium.
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Wie verhält es sich mit den Archivium-Kosten? | Es
wird vorgeschlagen, diese als Barauslagen dem Klienten in Rechnung zu
stellen. Die Tarife wurden vom ÖRAK im April 2007 festgelegt und über
Medien der Anwaltschaft publiziert (Speichergebühr für 7 Jahre beträgt
7 Euro zzgl. Verrechnungsstellenaufschlag zzgl. ges. USt.).
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Wie finde ich einen geeigneten Karten- leser für den neuen Anwaltsausweis? | auf der Website der Fa. A-Trust: www.a-trust.at , siehe dazu insbes. Seite 4 auf http://www.a-trust.at/docs/Verfahren/a-sign-premium/Sec_Verfahren.pdf
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Wie ist die Sachlage hinsichtlich Grundbuchverfahren? | Stellungnahme von RA Dr. Wolfgang Heufler (ÖRAK/Archivium):
Ab 1.7.2007 können Grundbuchssachen in der Form eingebracht werden,
dass nur noch das Gesuch selbst in Papierform erstellt wird und an das
Grundbuchsgericht übermittelt wird, wobei im Gesuch die
Urkundenidentbegriffe sämtlicher Beilagen anzugeben sind, um dem
Rechtspfleger die Abholung dieser Urkunden aus Archivium oder Cyberdoc
zu ermöglichen.
Dadurch entfällt in den Kanzleien der Kopieraufwand der bisher
entstand, nämlich sämtlich Kopien von den Originalurkunden herzustellen
und dem Gesuch beides - Orginale und Kopien für die Urkundensammlung -
beizulegen. Seit März 2009 läuft ein Pilotbetrieb des GrundbuchERV mit ausgesuchten Gerichten. Ab 1. November 2009 wird der GrundbuchERV für Rechtsanwälte und Notare verpflichtend sein. |
Sind Urkunden im Archivium für Dritte einsehbar? | Im
Regelfall nicht. Jeder Anwalt kann aber für "seine" Urkunden
Lesefreigaben schalten, sinnvollerweise für die Justiz, wenn die
betreffende Urkunde einem Gericht vorgelegt wird. Weitere Freigaben
sind für Mandanten, andere Rechtsanwälte oder Notare möglich.
Achtung: Auch für die Mitarbeiter des Anwaltes sind - wenn gewünscht -
Lesefreigaben erforderlich - pro Urkunde, pro Mitarbeiter, aber nicht
pauschal (Information Mag. Markus Schaffhauser, Archivium, 13.3.2007)
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Wie kann ich (gescannte) Dokumente für Archivium in TIF umwandeln? | Wenn
Dokumente in anderen Bildformaten als TIF vorliegen, können Sie
besonders gut mit IrfanView in TIF umgewandelt werden. IrfanView kann
unter http://www.irfanview.com/
geladen werden, wir empfehlen die deutschsprachige Version zu
installieren. Die Software ist für Privatnutzung kostenlos, für
nichtprivate Nutzung fällt ein Lizensierungsbeitrag 10 Euro an.
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Wie kann ich mehrseitige TIF-Dateien erzeugen? | Wenn
das ihre Scannersoftware nicht erlaubt, ist dies auch mit IrfanView
möglich. Sie finden diese Möglichkeit in Irfanview unter [Ansicht]
-> [Mehrseitige Bilder] -> [MultiPage TIF erzeugen...] (in der
englischen Version finden Sie diesen Punkt unter [View] ->
[Multipage Images] -> [Create MultiPage TIF ...] )
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Können Beschlagwortungen von Urkunden noch geändert werden, nachdem die Urkunde ins Archivium- System gespeichert wurde? | Ja
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Können Mitarbeiter von Rechtsanwälten die Archivium-Software bedienen oder ist das nur für Anwälte möglich? | Bedienung
ist mit Username/Passwort (vergeben vom Anwalt selbst) möglich. Auf
diese Weise sind für Mitarbeiter administrative Handlungen möglich,
nicht aber das Laden bereits gespeicherter, signierter Urkunden.
Mitarbeiter mit einer aktivierten A-Trust-Premium-Chipkarte können nach
separater Autorisierung durch den Anwalt auch gespeicherte signierte
Urkunden laden.
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Mit welcher Software kann ich pdf-Dateien herstellen um Beilagen im webERV übermitteln zu können? | Die gängigste Software ist der Adobe Writer (im Softwarehandel erhältlich). Eine kostenlose Alternative ist CutePDF (http://www.cutepdf.com/).
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Wie kann ich den Basiszinssatz ermitteln? | Der
Basiszinssatz ist im webERV nicht zu ermitteln. Es wird im webERV nicht
die Höhe des Basiszinssatz zu übermitteln, sondern nur der Umstand,
dass dieser angewandt wird. Sollte es aus anderen Gründen interessant
sein, die Höhe des Basiszinssatzes zu kennen, kann dieser auf einer
Website der Nationalbank (Link) nachgeschlagen werden.
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Wenn ich pdf-Dateien in meine webERV-Software hineinziehe wird mir gemeldet dass diese eine falsche Version aufweisen. Was kann ich tun? | Das
Bundesrechenzentrum akzeptiert pdf-Dateien nur in bestimmten
pdf-Dateiversionen (maximal Version 1.4). Mit CutePDF werden
automatisch Dateien in der korrekten Version erzeugt.
Im Adobe Acrobat Writer gibt es die Funktion Datei -> Dateigröße
verringern. Bei Wahl von Adobe Acrobat 4 und Adobe Acrobat 5 entstehen
pdf-Dateien, die für den webERV geeignet sind.
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